Kompliment oder Beschwerde

In den Mildred Kliniken sind wir neugierig auf Ihre Meinung zu unserer Pflege. Wir tun unser Bestes, um unsere Kunden so gut wie möglich zu behandeln und ihren Aufenthalt in unseren Kliniken so angenehm wie möglich zu gestalten. Jede Anregung, jede Beschwerde und jedes Kompliment hilft uns, unsere Pflege noch weiter zu verbessern.

Kompliment

Sind Sie mit unserer Betreuung zufrieden? Wir würden gerne hören, wie Sie es erlebt haben. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an info@mildredclinics.nl.

Reklamation

Es kann auch vorkommen, dass Sie mit Ihrer Behandlung oder Ihrer Erfahrung mit unserer Betreuung nicht zufrieden sind. Wenn dies der Fall ist, würden wir das auch gerne hören.

Oft ist es hilfreich, dies zunächst mit dem betreffenden Mitarbeiter zu besprechen. Wenn Sie das Problem nicht gemeinsam lösen können oder es Ihnen unangenehm ist, können Sie sich an den Beschwerdebeauftragten wenden.

Der Beschwerdebeauftragte

Der unabhängige Beschwerdebeauftragte nimmt sich die Zeit, Ihnen zuzuhören, hilft Ihnen, Ihre Beschwerde klar zu formulieren und denkt mit Ihnen über eine mögliche Lösung nach. Wenn Sie es wünschen, kann er auch ein Gespräch zwischen Ihnen und dem betreffenden Mitarbeiter leiten.

Der Beschwerdebeauftragte sorgt dafür, dass alle Informationen sorgfältig gesammelt werden. Innerhalb von sechs Wochen erhalten Sie eine schriftliche Antwort, aus der hervorgeht, was mit Ihrer Beschwerde geschehen ist.

Anmeldung

Wir erfassen die Beschwerden, die bei uns eingehen, und verarbeiten sie in einem Jahresbericht. Dies geschieht ohne Nennung der persönlichen Daten der Kunden. Ihre Anonymität ist also immer gewährleistet.

Sie können Ihre Beschwerde über das Online-Beschwerdeformular einreichen oder das Formular herunterladen. Sie können das ausgefüllte Formular per E-Mail an klachten@mildredclinics.nl senden. Sie können es auch per Post schicken. Die Adresse lautet:

Mildred Kliniken
z. Hd. des Beschwerdebeauftragten
Sonsbeeksingel 29
6814 AB Arnheim

Streitschlichtungsausschuss für Gesundheitseinrichtungen

Sollten Sie nach der Schlichtung durch den Beschwerdebeauftragten nicht zufrieden sein, können Sie Ihre Beschwerde einem unabhängigen Schlichtungsausschuss vorlegen. Auf der Website des Streitschlichtungsausschuss Pflege finden Sie das Beschwerdeformular und eine Erläuterung des Verfahrens.

Vorschriften für Beschwerden

Wenn Sie mehr über unser Beschwerdeverfahren wissen möchten, können Sie es in unseren Beschwerdebestimmungen nachlesen.

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