Gefährten & Partner

Ist jemand, der Ihnen nahe steht, ungewollt schwanger? Vielleicht ein Familienmitglied, Ihr Partner oder eine Freundin. Es kommt eine Menge auf sie zu. Deshalb ist es wichtig, dass sie die richtige Unterstützung erhält. Von uns als Klinik und von Ihnen.

Mein (Ex-)Partner ist ungewollt schwanger

Eine ungeplante Schwangerschaft hat oft einen (großen) Einfluss auf Ihre Beziehung und Ihre Zukunft. Letztlich entscheiden Sie als Partner nicht, was mit der Schwangerschaft geschieht. In dieser Situation haben Sie keine Kontrolle über einen wichtigen Teil Ihres Lebens. Das heißt natürlich nicht, dass Sie keine Rolle spielen oder dass es Sie nicht betrifft.

Das Kompetenzzentrum FIOM bietet Ihnen Unterstützung als Partner und stellt weitere Informationen zur Verfügung.

Auf dem Weg zur Klinik

Würden Sie sie gerne in die Klinik begleiten? Das können und dürfen Sie. Sie sind herzlich eingeladen, dem Aufnahmegespräch und dem Ultraschall beizuwohnen. Um sicher zu sein, dass die Entscheidung für eine Behandlung frei getroffen wurde, wird der Arzt oder die Krankenschwester einen Teil des Gesprächs mit der Frau allein führen wollen.

Sie dürfen den Behandlungsraum und die Toilette nicht betreten. Sie werden dann im Wartezimmer warten.

Mein Kind ist minderjährig und ungewollt schwanger

Wenn Ihr Kind einen Schwangerschaftsabbruch wünscht und unter 16 Jahre alt ist, ist die Zustimmung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten für einen Schwangerschaftsabbruch erforderlich. Als Elternteil oder Erziehungsberechtigter unterschreiben Sie auch die Behandlungsvereinbarung.

Wenn diese Zustimmung nicht eingeholt wird, kann sie immer noch in die Abtreibungsklinik oder zum Hausarzt gehen. Der Arzt prüft, ob die junge Frau die Folgen ihrer Entscheidung versteht. In diesem Fall kann der Schwangerschaftsabbruch auch ohne Zustimmung durchgeführt werden. Die Ärzte sind nicht verpflichtet, die Eltern oder den/die Vormund(e) darüber zu informieren.

Wenn Ihre Tochter über 16 Jahre alt ist, ist eine Einwilligung nicht mehr erforderlich. Natürlich können Sie Ihrer Tochter vor und nach der Behandlung gerne zur Seite stehen.

Vereinbaren Sie einen Termin in den Mildred Kliniken

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Vereinbaren Sie einen Termin in einer unserer Kliniken. Halten Sie Ihre Bürgerservicenummer (BSN) bereit. Diese Nummer finden Sie in Ihrem Reisepass, Personalausweis oder Führerschein.

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